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Termin vereinbaren

Für Ihren Termin erreichen Sie uns per WhatsApp, Telefon oder E Mail. Teilen Sie uns kurz mit, welche Beschwerden Sie haben und welche Zeiten bei Ihnen grundsätzlich passen. Wenn bereits eine ärztliche Verordnung vorliegt, nennen Sie das gern. Dann finden wir zeitnah einen Termin für Ihre Behandlung.

Öffnungszeiten

Mo.
08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 19:00 Uhr
Di.
08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 19:00 Uhr
Mi.
08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 19:00 Uhr
Do.
08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 19:00 Uhr
Fr.
08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr

Hier finden Sie uns

Big-Center Süd
Am Bahnhof 2
55765 Birkenfeld

Telefon: 06782 – 9696
E-Mail: info@kw-bir.de

Patienten­informationen

Wie lange ist mein Rezept in der Physiopraxis Birkenfeld gültig?

Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.

Was sollte man in der Physiopraxis Birkenfeld beachten?
Neben Motivation und dem Willen, gemeinsam das Therapieziel zu erreichen, sollte sportliche bzw. legere Kleidung mitgebracht werden. Für Ihre Behandlung in der Körperwerkstatt Birkenfeld stellen wir Ihnen ein frisches Handtuch zur Verfügung. Das zählt zu unserer selbstverständlichen Serviceleistung.
Was muss ich zum 1. Termin einer Therapie beachten?

Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.

Was ist zu tun, wenn ich einen Behandlungs-Termin nicht einhalten kann?
Falls Sie einen Behandlungstermin in der Körperwerkstatt Birkenfeld nicht rechtzeitig wahrnehmen können, seien Sie bitte so fair, uns spätestens 24 Stunden vorher zu informieren, um uns Gelegenheit zu geben, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Sollten uns dies nicht gelingen und Sie haben Ihren Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
Kann ich auch ohne Rezept in der Körperwerkstatt Birkenfeld behandelt werden?
Ja – sofern es sich um Maßnahmen der Fitness und des körperlichen Wohlbefindens handelt. Die einzelnen Leistungen und Kosten können Sie unserer Preisübersicht in der Physiopraxis entnehmen.