Stoßwellenbehandlung
Gezielte Energieimpulse für Ihre Bewegungsfreiheit
Die Stoßwellentherapie ist eine moderne und hocheffektive Behandlungsmethode, die hochenergetische Druckwellen nutzt, um Gewebeprobleme direkt am Ursprung zu lösen. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld setzen wir diese Technologie sowohl bei akuten Schmerzzuständen als auch bei langjährigen Beschwerden ein, um die natürliche Regenerationsfähigkeit Ihres Körpers maximal zu beschleunigen.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir die Stoßwelle, um die Durchblutung und den Zellstoffwechsel im Zielgebiet sofort zu steigern. Die gezielten Impulse durchbrechen Schmerzkreisläufe und stimulieren das Gewebe zur schnellen Erneuerung. Ob bei einer frischen Sportverletzung oder bei hartnäckigen Verkalkungen – die Stoßwelle ist ein kraftvolles Werkzeug für Ihre Genesung.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Schnelle Hilfe bei Sehnen- und Gelenkschmerzen
Die Impulse in unserer Physiopraxis wirken effektiv gegen Beschwerden wie Fersensporn, Tennisarm oder akute Reizungen der Achillessehne. -
Sofortige Aktivierung der Regeneration
Durch die mechanische Reizsetzung in der Körperwerkstatt Birkenfeld werden Heilungsprozesse angestoßen, die den Genesungsweg bei akuten Verletzungen deutlich verkürzen können. -
Effektive Lösung von Verspannungen
Auch bei akuten, schmerzhaften Muskelverhärtungen (Triggerpunkten) bietet die Stoßwelle eine schnelle Entlastung und stellt die Mobilität wieder her. -
Moderne Alternative für nachhaltige Ergebnisse
Nutzen Sie diese Premium-Leistung, um gezielt und ohne Umwege Ihre volle körperliche Belastbarkeit für Beruf, Sport und Freizeit zurückzugewinnen.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.