Schröpftherapie
Tiefenwirksame Entlastung durch gezielten Unterdruck
Die Schröpftherapie ist eine bewährte Methode, um tiefsitzende Verspannungen zu lösen und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir spezielle Schröpfgläser, die auf der Haut ein Vakuum erzeugen. Dieser Unterdruck zieht das Gewebe sanft an, wodurch die Durchblutung in Schichten angeregt wird, die mit klassischen Massagen kaum erreicht werden können.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir das Schröpfen vor allem ein, um den Stoffwechsel zu beschleunigen und das Fasziengewebe zu lockern. Die Behandlung wirkt wie eine intensive innere Reinigung für Ihre Muskeln: Durch den Sog werden Blockaden gelöst, der Lymphfluss gefördert und die Muskulatur nachhaltig entspannt. Das Ergebnis ist ein befreites Körpergefühl und eine spürbare Erleichterung in den betroffenen Bereichen.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Intensive Lockerung von Faszien
Das Vakuum in unserer Physiopraxis löst verklebte Bindegewebsschichten und sorgt dafür, dass Ihre Muskulatur wieder geschmeidig und beweglich wird. -
Förderung der Entgiftung und Zirkulation
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir den Reiz des Schröpfens, um den Abtransport von Stoffwechselendprodukten zu fördern und die Nährstoffversorgung im Gewebe zu verbessern. -
Gezielte Schmerzpunkt-Behandlung
Durch das gezielte Aufsetzen der Gläser können wir punktuelle Schmerzzentren direkt entlasten und lang anhaltende Spannungszustände auflösen. -
Ganzheitliche Entspannung
Die Therapie wirkt regulierend auf das Nervensystem, lindert Stresssymptome und trägt zu einer tiefen körperlichen Regeneration bei.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.