Medizinisches Gerätetraining
Gezielte Kräftigung an professionellen Trainingssystemen
Effektiver Muskelaufbau braucht die richtige Mechanik und eine präzise Führung. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld bieten wir Ihnen den Zugang zu medizinischen Trainingsgeräten, die speziell für die gesundheitsorientierte Kräftigung entwickelt wurden. Als Selbstzahler-Leistung ermöglicht Ihnen dieses Training, auch ohne ärztliche Verordnung systematisch an Ihrer Belastbarkeit zu arbeiten.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld kombinieren wir moderne Gerätetechnik mit unserem therapeutischen Wissen. Im Gegensatz zum klassischen Fitnesstraining konzentrieren wir uns hier auf die anatomisch korrekte Ausführung, um Dysbalancen auszugleichen und Ihre Tiefenmuskulatur dort zu stärken, wo sie Ihren Körper stützen und schützen muss.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Präzise geführte Bewegungsabläufe
Die medizinischen Geräte in unserer Praxis garantieren eine sichere Übungsausführung, die Fehlbelastungen minimiert und Ihre Gelenke schont. -
Nachhaltiger Aufbau der Stützmuskulatur
Wir konzentrieren uns auf die Muskelgruppen, die für eine gesunde Haltung entscheidend sind, und machen Ihren Rücken fit für den Alltag. -
Individuelle Trainingssteuerung
In der Körperwerkstatt Birkenfeld passen wir die Widerstände exakt an Ihr Leistungsniveau an, sodass Sie sicher und effektiv Fortschritte machen. -
Prävention auf höchstem Niveau
Nutzen Sie das Gerätetraining als proaktiven Schutz vor Verschleißerscheinungen und sichern Sie sich Ihre körperliche Leistungsfähigkeit für die Zukunft.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.