Medical Flossing
Der Impuls für mehr Beweglichkeit und Regeneration
Medical Flossing ist eine innovative Technik, bei der betroffene Gelenke oder Muskelpartien kurzzeitig mit einem speziellen, elastischen Gummiband eng umwickelt werden. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir diese Methode, um durch gezielten Druck und anschließende Entlastung einen massiven Effekt auf das Gewebe und die Gelenkmechanik zu erzielen.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir das Flossing vor allem ein, um akute Bewegungseinschränkungen zu lösen und Verklebungen in den Faszien zu adressieren. Durch die kurzzeitige Kompression wird beim Lösen des Bandes eine starke Durchströmung des Gewebes ausgelöst – ähnlich wie bei einem Schwamm, der frisch mit Nährstoffen vollgesaugt wird. Dies kann die Erholungszeit nach Verletzungen deutlich verkürzen.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Sofortige Mobilisation von Gelenken
Durch das Flossing in unserer Physiopraxis werden Gelenkblockaden sanft gelöst und der Bewegungsspielraum oft unmittelbar nach der Anwendung erweitert. -
Lösung von Gewebeverklebungen
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir die Technik, um festsitzende Faszienschichten gegeneinander zu verschieben und so Schmerzen bei Bewegung zu reduzieren. -
Beschleunigter Abbau von Schwellungen
Der hohe Druck fördert den Abtransport von Flüssigkeitseinlagerungen im Gewebe, was besonders nach Sportunfällen oder Operationen vorteilhaft ist. -
Effektive Leistungssteigerung
Das Flossing eignet sich hervorragend als Vorbereitung auf Belastungen oder zur schnellen Regeneration, um die Muskulatur wieder geschmeidig und einsatzbereit zu machen.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.