Lasertherapie
Gebündelte Lichtkraft für eine beschleunigte Regeneration
Die Lasertherapie ist eine hochmoderne Behandlungsform, die mit hochenergetischem Licht direkt im Gewebe wirkt. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir diese Technologie, um die Stoffwechselprozesse in den Zellen massiv zu beschleunigen. Das Besondere: Der Laser arbeitet völlig schmerzfrei und ohne Hautkontakt, erreicht aber dennoch tief liegende Strukturen, die manuell kaum zugänglich sind.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir den Laser vor allem bei akuten Entzündungen, Sportverletzungen oder zur Wundheilungsunterstützung ein. Durch die biologische Wirkung des Lichts (Photobiomodulation) wird die Energieproduktion in den Zellen angeregt, was die Erholungszeit nach Verletzungen deutlich verkürzen kann – ein echtes Plus für alle, die keine Zeit für lange Ausfallzeiten haben.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Biostimulation auf Zellebene
Die Lichtenergie fördert die ATP-Produktion in Ihren Zellen, wodurch die körpereigenen Reparaturmechanismen in unserer Physiopraxis aktiviert werden. -
Schnelle Entzündungshemmung
Der Laser wirkt direkt auf entzündliche Prozesse ein und hilft dabei, Schwellungen und Rötungen bei Sehnen- oder Gelenkreizungen schneller abklingen zu lassen. -
Schmerzfreie Anwendung mit Tiefenwirkung
In der Körperwerkstatt Birkenfeld genießen Sie eine Behandlung, die keine mechanische Belastung für das Gewebe darstellt und somit ideal bei sehr schmerzhaften Reizzuständen ist. -
Effektive Hilfe bei Sportverletzungen
Ob Zerrung, Faszienschmerz oder Bänderdehnung: Die Lasertherapie unterstützt eine zügige Rückkehr in das gewohnte Training und den aktiven Alltag.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.