Kinesio-Taping
Funktionelle Unterstützung für Muskeln und Gelenke
Das Kinesio-Taping hat sich als fester Bestandteil in der modernen Physiotherapie und im Leistungssport etabliert. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir die elastischen, farbigen Tapes, um Ihre Bewegungsabläufe zu unterstützen, ohne Sie einzuschränken. Durch die spezielle Anlagetechnik wird die Haut bei jeder Bewegung sanft angehoben, was die Durchblutung und den Lymphfluss direkt unter dem Tape stimuliert.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir das Taping gezielt ein, um Instabilitäten auszugleichen, Schwellungen zu reduzieren oder die Muskelfunktion zu optimieren. Das atmungsaktive Material schmiegt sich wie eine zweite Haut an und bietet Ihnen 24 Stunden am Tag eine sanfte Unterstützung – ob beim Sport, bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Aktivierung des Lymphsystems
Die Wellenstruktur des Tapes in unserer Physiopraxis hilft dabei, Lymphstauungen und Blutergüsse schneller abzubauen und Schwellungen sanft zu lindern. -
Unterstützung der Gelenkstabilität
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir gezielte Anlagen, um Ihre Gelenke zu führen und zu stützen, ohne die natürliche Mobilität zu blockieren. -
Linderung von Muskelbeschwerden
Durch die sensorische Rückmeldung des Tapes wird die Muskelspannung reguliert, was besonders bei Verspannungen oder Überlastungen für Entlastung sorgt. -
Langanhaltender Komfort im Alltag
Das Material ist wasserresistent und hautverträglich, sodass Sie über mehrere Tage hinweg von der therapeutischen Wirkung profitieren, auch beim Duschen oder Training.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.