FDM –
Fasziengestützte Schmerztherapie
Effektive Behandlung bei akuten und chronischen Beschwerden
Das Fasziendistorsionsmodell, kurz FDM, ist eine hocheffektive Methode zur Behandlung von Schmerzen am Bewegungsapparat. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir diesen Ansatz, um Verformungen in den menschlichen Faszien (Bindegewebe) gezielt zu erkennen und manuell zu korrigieren. Oft sind es genau diese faszialen Störungen, die für Bewegungseinschränkungen und Schmerzen verantwortlich sind.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir das FDM vor allem dort ein, wo klassische Methoden an ihre Grenzen stoßen. Durch spezielle Handgriffe, die teilweise sehr intensiv sein können, arbeiten wir direkt an der Ursache Ihrer Beschwerden. Das Ziel ist eine schnelle Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit – ideal für Sportler und Menschen, die im Alltag schnell wieder schmerzfrei aktiv sein möchten.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Gezielte Diagnose nach Körpersprache
Ihre Intuition zählt: Wir analysieren genau Ihre Schmerzgestik, um die spezifische Störung im Fasziengewebe präzise zu lokalisieren. -
Schnelle Verbesserung der Mobilität
Durch die manuelle Korrektur der Fasziendeformierungen in unserer Physiopraxis können Blockaden oft schon nach der ersten Sitzung spürbar gelöst werden.tag. -
Effektiv bei Sportverletzungen
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir FDM besonders erfolgreich bei Verstauchungen, Zerrungen oder hartnäckigen Gelenkschmerzen. -
Nachhaltige Gewebe-Regulation
Die Behandlung regt die Durchblutung und den Stoffwechsel innerhalb der Faszienschichten an, was die natürliche Belastbarkeit des Gewebes stärkt.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.