Wellengang-Schwingungstraining
Effizientes Ganzkörpertraining im Rhythmus der Natur
Erleben Sie eine völlig neue Form der Bewegung, die so natürlich ist wie das Gehen, aber um ein Vielfaches effektiver. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld bieten wir Ihnen mit dem Wellengang ein High-End-Schwingungstraining an. Das Gerät nutzt seitenalternierende Schwingungen, die Ihren Körper sanft aus der Balance bringen und so reflektorische Muskelkontraktionen bis in die tiefsten Schichten auslösen.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir den Wellengang als Premium-Leistung für alle, die in kurzer Zeit maximale Ergebnisse erzielen wollen. Ob zur Kräftigung, zur Sturzprophylaxe oder einfach zur Lockerung hartnäckiger Verspannungen – das Training ist außergewöhnlich angenehm, schont die Gelenke und fördert die Vitalität auf Knopfdruck.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Aktivierung der Tiefenmuskulatur
Die sanften Schwingungen erreichen Muskelgruppen, die durch herkömmliches Training kaum ansprechbar sind, und sorgen so für mehr Stabilität von innen heraus. -
Gelenkschonende Mobilisation
Durch die Simulation des menschlichen Gangbildes in unserer Physiopraxis werden Ihre Gelenke mobilisiert, ohne sie durch harte Stöße oder schwere Gewichte zu belasten. -
Förderung von Koordination und Balance
In der Körperwerkstatt Birkenfeld trainieren Sie spielerisch Ihr Gleichgewicht, was nicht nur im Sport hilft, sondern auch Sicherheit im Alltag gibt. -
Stoffwechsel-Kick und Regeneration
Bereits wenige Minuten auf dem Wellengang regen die Durchblutung und den Lymphfluss massiv an, was die Erholung beschleunigt und das allgemeine Wohlbefinden steigert.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.